Barrierefreiheit.
Wir möchten, dass unsere Website und die digitale Schadensannahme möglichst vielen Menschen selbstständig zugänglich und bedienbar sind.
Unser Anspruch
AR Dellentechnik ist bestrebt, dieses Internetangebot so zu gestalten, dass Informationen, Navigation und Kontaktmöglichkeiten auch mit Tastatur, Vergrößerung und unterstützenden Technologien möglichst gut genutzt werden können.
Bereits umgesetzte Maßnahmen
- semantische Bereiche und beschriftete Navigationen für eine nachvollziehbare Seitenstruktur,
- sichtbare Fokuskennzeichnungen für die Tastaturbedienung,
- Bedienbarkeit von Menü und Dialog über Tastatur sowie Schließen per Escape-Taste,
- Fokusführung innerhalb der mehrstufigen Schadensannahme,
- Berücksichtigung der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ für Animationen,
- Alternativtexte für inhaltlich relevante Fahrzeug- und Leistungsbilder,
- responsive Darstellung für unterschiedliche Bildschirmgrößen,
- Textinformationen zusätzlich zu visuellen Grafiken und Fotoanleitungen.
Bekannte Grenzen und laufende Prüfung
Die Website enthält visuell anspruchsvolle Bereiche, Animationen und interaktive Elemente. Trotz technischer Maßnahmen können einzelne Darstellungen bei sehr hoher Vergrößerung, individuellen Browser-Einstellungen oder bestimmten assistiven Technologien noch verbessert werden.
Eine vollständige externe Konformitätsprüfung sämtlicher Erfolgskriterien ist mit dem Stand dieser Erklärung nicht dokumentiert. Hinweise aus der praktischen Nutzung fließen daher fortlaufend in die Weiterentwicklung ein.
Feedback und Unterstützung
Wenn Sie auf eine Barriere stoßen oder Informationen in einer für Sie besser zugänglichen Form benötigen, teilen Sie uns dies bitte mit. Beschreiben Sie nach Möglichkeit kurz, auf welcher Seite oder bei welcher Funktion das Problem auftritt.
Hinweis zum rechtlichen Anwendungsbereich
Diese Seite dokumentiert unseren Anspruch an eine zugängliche Website. Sie trifft keine Aussage darüber, ob und in welchem Umfang AR Dellentechnik im konkreten Einzelfall gesetzlichen Pflichten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) unterliegt. Die Anwendbarkeit hängt unter anderem von Art der angebotenen Dienstleistung und den gesetzlichen Unternehmensmerkmalen ab.